Datenschutz

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Alle Informationen, Firmenzeichen, Logos, Texte, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Alle dargestellten Firmenlogos unterliegen dem Copyright der jeweiligen Firmen.


Haftungsauschluss

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ivonna Mikusch-Mause distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf ihrer Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.

 




AGB


§ 1 GELTUNGSUMFANG DER AGB


dezent ausgefallen erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers erkennt dezent ausgefallen nicht an. dezent ausgefallen  ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam.


§ 2 SORGFALTS- UND VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT


dezent ausgefallen verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.


§ 3 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG


dezent ausgefallen arbeitet als selbstständiges, unabhängiges (Einzel)Unternehmen und ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.


§ 4 KONKURRENZ


dezent ausgefallen verpflichtet sich, seine Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch dezent ausgefallen korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.



§ 5 AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG UND FREMDLEISTUNGEN


Bei Auftragsdurchführung ist dezent ausgefallen verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Es steht im Ermessen von dezent ausgefallen, für die Ausführung der Grundleistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von dezent ausgefallen im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet dezent ausgefallen die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. dezent ausgefallen übernimmt keine Haftung für Fremdleistungen.



§ 6 OBLIEGENHEITEN DES AUFTRAGGEBERS


Der Auftraggeber verpflichtet sich, dezent ausgefallen rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und dezent ausgefallen alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dezent ausgefallen nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Sollte er entgegen dieser Verpflichtung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dezent ausgefallen von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



§ 7 LEISTUNGEN UND HONORARVEREINBARUNGEN


Sofern das Honorar an dezent ausgefallen nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von dezent ausgefallen. Kommt eine von dezent ausgefallen ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die dezent ausgefallen  nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von dezent ausgefallen davon unberührt.



§ 8 ZUSTANDEKOMMEN DES AUFTRAGS


Ein dezent ausgefallen  schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn dezent ausgefallen  die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Das gleiche gilt für den Auftraggeber.


§ 9 NUTZUNGSRECHTE AN VORSCHLÄGEN


Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.



§ 10 SONSTIGE LEISTUNGEN


Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens dezent ausgefallen nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung übernommen.



§ 11 NUTZUNGSRECHTE AN ANGEBOTEN 


Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dezent ausgefallen im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

 

§ 12 HAFTUNG


dezent ausgefallen haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. dezent ausgefallen haftet nicht bei entgangenem Gewinn, Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht eigene Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Terminvereinbarungen werden von dezent ausgefallen mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist dezent ausgefallen lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist dezent ausgefallen von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von dezent ausgefallen. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist dezent ausgefallen  nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.


§ 13 VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE


Mit der Zahlung des Honorars an dezent ausgefallen, einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts, erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.



§ 14 NUTZUNGSRECHT KREATIVE ARBEIT


Für alle konzeptionellen und kreativen Arbeiten (Text, Grafik, Foto) wird ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht gewährt (falls nicht einzeln in anderem Umfang vereinbart). Der Verwendungszweck der kreativen Arbeiten erstreckt sich ausschließlich auf den Vertragspartner und gilt unbegrenzt für alle üblichen Werbemedien. Ein Nutzungsrecht für Dritte ist ausgeschlossen.



§ 15 URHEBERRECHTE


Fotos, Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von dezent ausgefallen. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber. dezent ausgefallen ist berechtigt, die von seiner Seite gestellten Werbemittel zu signieren und in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Von dezent ausgefallen erstellte Werke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Das Werk gilt als erstellt, wenn die kreative Arbeit mit bereitgestellten Druckdaten (Druck-PDF)/Materialien/ Datenträger (z. B. Logo-Dateien) abgeschlossen ist.

Dezent ausgefallen behält sich ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor.

Dezent ausgefallen ist berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf der Homepage, mit dem Kundennamen und/oder Firmenlogo die für den Kunden erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.




§ 16 HERAUSGABE VON UNTERLAGEN


dezent ausgefallen ist nicht verpflichtet, offene Dateien/Layouts oder sonstige Unterlagen, die von dezent ausgefallen erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Originalunterlagen, ist

dies vorab gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Auch diese Unterlagen dürfen nur nach vorhergehender Zustimmung von dezent ausgefallen durch den Auftraggeber oder Dritte geändert werden.




§ 17 ZAHLUNG


Wenn nicht anders vereinbart ist das Honorar an dezent ausgefallen inkl. evtl. verauslagter Kosten nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 8 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen und Fremdleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.



§ 18 AUFBEWAHRUNG


Die Auftragsdaten werden für den Zeitraum von 2 Jahren nach Rechnungsdatum archiviert.



§ 19 UNWIRKSAMKEIT VON AGB


Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein sollten, so bedeutet dies nicht die Gesamtunwirksamkeit der AGB. Die entsprechende Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Nächsten kommt.



§ 20 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND


Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis mit dezent ausgefallen ist das am Geschäftssitz von dezent ausgefallen zuständige Gericht.Datenschutz- und Cookie-Erklärung sollten hier stehen.

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